Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.
Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.
Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.
Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:
- emotionale Stabilität
- Selbstkontrolle
- soziale Anpassungsfähigkeit
- die Aggressionstendenz
- Suchtneigung
- Risikobereitschaft
Das Testergebnis wird mit dem Bewerber nach der Testung besprochen und anschließend wird das Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde zugeschickt.
Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.
Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.
Die Kosten der Waffenscreening sind gesetzlich vorgeschrieben.