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Dass mit Waffen sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen wird, ist eine grundlegende Forderung der Bevölkerung. In Österreich erhalten nur jene Personen eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass, die entsprechend verlässlich sind. Der Gesetzgeber schreibt deshalb ein psychologisches Gutachten vor, die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung.

waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung betrifft alle Bewerber um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass. Dafür ist seit Anfang Juli 1997 wegen einer neuen Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (§ 8 Abs. 2 Waffengesetz 1996) nun ein psychologisches Gutachten erforderlich, welches Auskunft über die Verlässlichkeit der Bewerber gibt.

Die Überprüfung gliedert sich, entsprechend der Durchführungsverordnung, in zwei Teile: Der erste Teil ist ein Screeningverfahren mit einem explorativen Gespräch mit dem Gutachter. Sollten sich hier Auffälligkeiten ergeben, so werden diese im zweiten Teil in einem weiteren Fachgespräch hinterfragt, bei welchem besonderes Augenmerk auf charakteristische Verhaltensweisen von waffenpolizeilichen Risikogruppen gelegt wird.

Bei der Testung werden Persönlichkeitseigenschaften erfaßt, die über ihre Verlässlichkeit Auskunft geben. Auf der anderen Seite wird zusätzlich der Lebenslauf des Bewerbers erhoben.

Erfaßte Persönlichkeitseigenschaften sind beispielsweise:

  • emotionale Stabilität
  • Selbstkontrolle
  • soziale Anpassungsfähigkeit
  • die Aggressionstendenz
  • Suchtneigung
  • Risikobereitschaft

Das Testergebnis wird mit dem Bewerber nach der Testung besprochen und anschließend wird das Gutachten per Post je nach Wunsch entweder dem Bewerber oder der Behörde zugeschickt.

Kosten für eine waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Die Untersuchungsgebühren sind gesetzlich festgesetzt und betragen für eine Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung 283,20 Euro.

In einem Gespräch mit der Gutachterin bzw. dem Gutachter werden alle Bereiche beleuchtet, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Waffen stehen. Ergeben sich dabei Auffälligkeiten, werden diese in einem zweiten Teil der Untersuchung noch einmal behandelt. Ein Schwerpunkt liegt hier besonders auf den charakteristischen Verhaltensweisen von Risikogruppen. Ebenso werden vorgeschriebene Testverfahren angewandt.

Der Zeitbedarf für die Testung beträgt ungefähr zwei Stunden. Es können auch zwischen den einzelnen Tests Pausen eingelegt werden.

Die Kosten der Waffenscreening sind gesetzlich vorgeschrieben.

 Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung
  • Kosten: EUR 283,20
In vielen Standorten in der Steiermark werden Waffentestungen angeboten.
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Die Anmeldung ist aber auch per Online-Formular, per E-Mail, per SMS oder telefonisch über das Sekretariat von INFAR Steiermark möglich. Das von der Behörde beigestellte Formular kann über den Postweg oder per Fax geschickt werden. Zu den Kontaktdaten