Nachschulung wegen Geschwindigkeit oder anderer Delikte

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Um einen Nachschulungstermin in Ihrer Umgebung zu erhalten, bzw. um sich anzumelden, wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.

Die von INFAR durchgeführte Nachschulung für Kraftfahrer und Nachschulungskurse werden von speziell geschulten VerkehrspsychologInnen geleitet. Die Kurse (mindestens 4 Termine zu je 3 bis 3,5 Stunden) finden in der Regel abends in wöchentlichem Abstand statt. Um bessere Erreichbarkeit zu gewährleisten finden die Kurse an verschiedenen Orten in der Steiermark statt.

Nachschulung bei Verkehrsauffälligkeit

Nachschulungskurse und die Nachschulung für Kraftfahrer mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) werden von Seiten der Behörde angeordnet um die Rückfallhäufigkeit von diesen Lenkern im Straßenverkehr zu reduzieren. Um wieder zu Ihrem Führerschein oder der Lenkerberechtigung zu gelangen fordert die Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) vom Lenker eine Nachschulung zu absolvieren.

Informationen über den Kursablauf bei einer Nachschulung wegen Verkehrsauffälligkeit finden Sie auf der Seite.

Wichtige Inhalte der Nachschulung sind beispielsweise:

  • Klärung der Ursachen des Deliktes
  • Information über die Gesetzeslage
  • Auseinandersetzung mit der eigenen Risikobereitschaft
  • Reflexion der eigenen Beziehung zum Auto
  • Auseinandersetzung mit dem Thema Geschwindigkeit
  • Entwicklung von alternativen Strategien für ähnliche Situationen
  • Kennen lernen typischer positiver wie negativer Reaktionsmuster im Straßenverkehr
  • Erhöhung der Sensibilität für soziale Interaktionen im Straßenverkehr
  • Auseinandersetzungen mit dem Thema Gruppendruck im Straßenverkehr
  • Zum Abschluss erhält jeder Kursteilnehmer nach vollständiger Absolvierung und Bezahlung der Maßnahme eine Kursbestätigung