VERKEHRSPSYCHOLOGISCHE UNTERSUCHUNG bei Infar

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Um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen genügt es nicht die Regeln zu kennen und das Kraftfahrzeug zu beherrschen. Auch viele andere Fähigkeiten sind gefordert. Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen gehören dazu oder den Überblick behalten und auch in extremen Situationen Ruhe bewahren zu können. Mit der verkehrspsychologischen Untersuchung kann INFAR solche Eignungen prüfen und bei Problemen Lösungen aufzeigen.

Für die Führerscheinklasse D ist dieser Test Pflicht. Er kann aber auch speziell verordnet werden, wenn berechtigte Zweifel an der sicheren Fahrweise bestehen.

verkehrspsychologische Untersuchung

Neben einem ausführlichen Fragebogen und dem abschließenden Gespräch mit der Psychologin bzw. dem Psychologen besteht der Großteil der verkehrspsychologischen Untersuchung aus einer Reihe von Übungen, die mit Hilfe eines eigenen Gerätes absolviert werden. Das Gerät ist einfach zu bedienen, es sind keine speziellen Kenntnisse dafür nötig. Die einzelnen Aufgaben werden ausführlich besprochen und es gibt genügend Zeit, sich auf die Funktionen einzustellen sowie vor dem Test etwas zu üben.
Die vollständige verkehrspsychologische Untersuchung dauert etwa drei bis vier Stunden. Ist nur ein Teiltest nötig, ist mit ein bis zwei Stunden zu rechnen. Die Kosten der einzelnen Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Es gibt folgende Untersuchungsarten:

 Vollständige Verkehrspsychologische Untersuchung
 Verkehrspsychologisches Screening - Führerschein D und Bus
 Verkehrspsychologische Leistungsüberprüfung - kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit
 Persönlichkeitsuntersuchung - Bereitschaft zur Verkehrsanpassung
In vielen Standorten in der Steiermark werden Verkehrspsychologische Untersuchungen angeboten.
Die Termine – auch am Wochenende – sind flexibel. Zu den Standorten
Am einfachsten geht es mit der Anmeldebox auf der linken Seite

Die Anmeldung ist aber auch per Online-Formular, per E-Mail, per SMS oder telefonisch über das Sekretariat von INFAR Steiermark möglich. Das von der Behörde beigestellte Formular kann über den Postweg oder per Fax geschickt werden. Zu den Kontaktdaten