Nachschulung und Untersuchung bei Führerscheinentzug

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Wenn Ihnen der Führerschein aufgrund eines schwerwiegenden Deliktes entzogen wurde, erhalten Sie in unserem verkehrspsychologischen Institut rasch Unterstützung. Termine für einen Nachschulungskurs, eine Führerschein Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung können wir Ihnen umgehend anbieten. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für einen Kurs oder Untersuchung aus.

In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf), Hartberg, Judenburg (Fohnsdorf), Knittelfeld, Leibnitz, Liezen (auch Aussee oder Gröbming), Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz gibt es in der Nähe Nachschulungskurse oder verkehrspsychologische Untersuchungen.

 

Arten von Führerschein Nachschulungskursen in unserem Institut:

  • Nachschulungskurse im Vormerksystem (zB wegen Alkohol)
  • Nachschulungskurse wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,2 Promille)
  • Nachschulungskurse wegen hohen Geschwindigkeitsübertretungen und Schnellfahren, geringer Sicherheitsabstand, und anderen Verkehrsdelikten
  • Nachschulungskurse bei Führerschein auf Probe
  • Nachschulungskurse wegen Drogen oder anderer beeinträchtigender Substanzen
  • Verkehrscoaching für alkoholauffällige Kraftfahrer (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation)
  • und andere Kurse

 

Arten von verkehrspsychologischen Untersuchungen in unserem Institut:

  • Screening oder Kurzuntersuchung für Führerschein D bzw. Schulbus
  • Leistungstestung
  • Persönlichkeitstestung
  • Volle verkehrspsychologische Untersuchung beinhaltet einen Leistungsteil und einen Persönlichkeitsteil. Zuweisungsgründe können unter anderem folgende sein:
    • wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,6 Promille)
    • Verweigerung des Alkoholtests
    • wegen Drogen (Verdacht auf Drogenmissbrauch)
    • fragliche Verkehrszuverlässigkeit aufgrund von Auffälligkeiten im bisherigen Fahrverhalten
    • mehrmaliges Nichtbestehen der Führerscheinprüfung
    • und alle anderen Zuweisungsgründe