Führerscheinentzug - Delikte

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Bei der dritten Begehung eines Vormerkdeliktes innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen. Achtung: Wird innerhalb dieser zwei Jahre (bei bestehender Vormerkung) ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, verlängert sich die gesetzlich vorgesehene Entziehungsdauer für jede im Register enthaltene Vormerkung um zwei Wochen.

Führerscheinentzugsdelikte

  • Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 Promille oder im Suchtmittel beeinträchtigten Zustand.
  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 Promille und mehr.
  • Wiederholtes Lenken oder Inbetriebnahme von Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille innerhalb von 12 Monaten.
  • Verweigerung der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt.
  • Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit (sofern dies mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde) um mehr als
    • 40km/h innerhalb des Ortsgebietes,
    • 50km/h außerhalb des Ortsgebietes oder
    • Überschreitung der Geschwindigkeit von 180km/h.
  • Autobahn: Fahren gegen die Fahrtrichtung, Umkehren, Rückwärtsfahren, Halten oder Parken auf dem Fahrstreifen
  • Lenken eines Kfz unter besonders gefährlichen Verhältnissen:
    • insbesondere erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten.
    • Übertretung von Überholverboten bei besonders schlechten oder bei weitem nicht aus reichenden Sichtverhältnissen.
  • Unterlassen, nach einem durch das Lenken eines Kfz selbst verursachten Verkehrsunfalles, bei dem eine Person verletzt wurde, sofort anzuhalten oder erforderliche Hilfe zu leisten oder herbeizuholen.
  • Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes bis 0,2 Sekunden

Bei all diesen Delikten wird der Führerschein entzogen. In manchen Fällen wird von der Behörde auch eine Führerschein Nachschulung angeordnet. Brauchen Sie einen Termin für eine verkehrspsychologische Untersuchung? Müssen Sie an einem Verkehrscoaching oder einer Nachschulung teilnehmen? Dann melden Sie sich bitte bei uns - wir können Ihnen weiter helfen!